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PM – AfD-Fraktion Hamm obsiegt vor Gericht: Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsbruch unter Oberbürgermeister Herter.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 29. August 2025 die rechtswidrige Ausschussbesetzung im Rat der Stadt Hamm festgestellt. Damit ist klar: Oberbürgermeister Marc Herter (SPD) hätte die Ausschlüsse der AfD-Fraktion erkennen und beanstanden müssen – tat es aber nicht.
Die AfD-Fraktion hatte gegen die Ratsentscheidung vom 29. März 2022 geklagt, nachdem sie durch eine Absprache von Linken und Pro Hamm vollständig aus allen 16 Ausschüssen gedrängt worden war. Das Gericht wertete diese informelle Kooperation als rechtswidrige „Zählgemeinschaft“ und stellte fest, dass damit das verfassungsrechtlich garantierte Spiegelbildlichkeitsprinzip verletzt wurde.
„Hier wurde der Wählerwille mit Füßen getreten und die Demokratie missbraucht“, erklärt Pierre Jung, Vorsitzender der AfD-Fraktion und Oberbürgermeisterkandidat. „Dass Oberbürgermeister Herter diesen offensichtlichen Rechtsbruch nicht unterband, ist ein schweres Versagen seines Amtes. Ein OB hat die Pflicht, unsere Verfassung und Demokratie zu schützen – nicht sie zu beugen.“
Das Gericht stellte weiter fest, dass die Tagesordnungspunkte von TOP A9 bis TOP A23 rechtswidrig waren und die AfD-Fraktion in ihren Organrechten verletzt wurde. Versuche der Stadt, die Feststellung ohne Urteil zu belassen, lehnte die AfD entschieden ab. „Wir wollen ein klares Urteil, damit solche Rechtsbrüche in Hamm nie wieder vorkommen können“, so Jung.
Mit dem Urteil steht fest: Die AfD-Fraktion Hamm hat erfolgreich das Recht auf faire und verfassungskonforme Repräsentation durchgesetzt – gegen alle Versuche der Altparteien, solche rechtswidrigen Attacken auf den Wählerwillen normal aussehen zu lassen.
In Zukunft können sich deutschlandweit rechtswidrig ausgeschlossene Fraktionen an diesem Urteil anlehnen und die Demokratie und den Wählerwillen verteidigen.

