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PM – AfD Hamm fordert weiterhin Ende der Gendersprache in der Verwaltung.
AfD Hamm fordert weiterhin Ende der Gendersprache in der Verwaltung
Gerichtsurteile bestätigen: Keine Verpflichtung zur Gendersprache – dennoch drohen Sanktionen
Hamm, [Datum einsetzen] – Die AfD-Fraktion im Rat der Hamm hält an ihrer Forderung fest, die sogenannte Gendersprache in der Stadtverwaltung vollständig abzuschaffen. Hintergrund ist die Ablehnung des AfD-Antrags „Gendersprache in der Verwaltung abschaffen!“ in der letzten Ratssitzung, sowie aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen, die zeigen, dass Beschäftigte faktisch unter Druck geraten können, gegenderte Sprache zu verwenden.
Der Antrag der AfD-Fraktion sah vor, dass in der Stadtverwaltung Hamm sowie in allen öffentlichen Mitteilungen, Formularen und Veröffentlichungen ausschlißlich die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung Anwendung finden. Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche sollten unterbleiben. Stattdessen sollte das generische Maskulinum verwendet werden, das nach geltendem Sprachstandard alle Geschlechter einschließt.
Der Rat der Stadt Hamm lehnte diesen Antrag ab. Oberbürgermeister Marc Herter erklärte dazu, die Mitarbeiter der Verwaltung dürften selbst entscheiden, wie sie schreiben. Nach Auffassung der AfD greift diese Darstellung jedoch zu kurz.
Gerichtsfall zeigt reale Konsequenzen für Beschäftigte
Wie ein aktuell erneut verhandelter Fall vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zeigt, kann die Weigerung, gegenderte Sprache zu verwenden, sehr wohl zu Abmahnungen oder sogar Kündigungen führen. Eine Mitarbeiterin des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hatte sich geweigert, ein sicherheitsrelevantes Dokument durchgehend in Gendersprache zu überarbeiten. Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte die Kündigung in erster Instanz für unwirksam. Der Arbeitgeber ging dennoch in Berufung.
Bemerkenswert ist: Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung von Gendersprache existiert in Deutschland nicht. Auch verbindliche schriftliche Sprachvorgaben lagen im konkreten Fall nicht vor. Dennoch wurden arbeitsrechtliche Sanktionen ausgesprochen.
Die Mitinitiatorin der Kampagne gegen verpflichtendes Gendern, Sabine Mertens vom Verein Deutsche Sprache, stellte dazu klar:
„Keine Instanz der Welt kann ihre Mitarbeiter zur Verwendung einer verqueren, hypersexualisierten Privatsprache zwingen. Der vorherrschende Sprachstandard in Deutschland ist und bleibt Standardhochdeutsch.“
AfD sieht politische Doppelmoral
Für die AfD Hamm steht fest: Während offiziell von „Freiwilligkeit“ gesprochen wird, entsteht in der Praxis ein faktischer Zwang zur Gendersprache – mit realen beruflichen Nachteilen für jene, die sich an korrektes Standarddeutsch halten.
„Unser Antrag zielte genau darauf ab, solche Zustände in Hamm zu verhindern“, erklärt die AfD-Fraktion. „Behördliche Sprache muss verständlich, neutral und rechtssicher sein – nicht ideologisch.“
Forderung bleibt bestehen
Die AfD-Fraktion Hamm fordert weiterhin:
- die vollständige Abschaffung der Gendersprache in der Stadtverwaltung,
- die ausschließliche Anwendung der amtlichen deutschen Rechtschreibung,
- den Schutz von Mitarbeitern vor arbeitsrechtlichen Nachteilen aufgrund sprachlicher Ideologie.
Der aktuelle Gerichtsfall zeigt deutlich: Ohne klare politische Entscheidungen drohen Sanktionen und Kündigungen – trotz fehlender gesetzlicher Grundlage. Die AfD Hamm wird sich diesem sprachpolitischen Druck weiterhin entschieden entgegenstellen.

