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PM – Anfrage Impfpflicht.
Welche medizinischen Voraussetzungen müssen vorliegen, um von der Impfpflicht befreit zu werden?
– HAMM. Die AfD-Fraktion hat im Stadtrat eine Anfrage eingereicht, in der sie sich über Möglichkeiten zur Befreiung von der Impfplicht informiert. Eine solche Impfpflicht wird ab dem 16. März im Gesundheitswesen und in der Pflege gelten, obwohl Politiker der Altparteien stets das Gegenteil beteuert hatten. „Wir möchten mit dieser Anfrage die Menschen informieren, die eine Impfung ablehnen und wegen der Pflicht ihren Job verlieren könnten.“, kommentiert der Fraktionsvorsitzende, Pierre Jung.
Die Fraktion möchte in der Anfrage unter anderem wissen, wie ein Attest zur Befreiung gegen die Impfpflicht in Hamm erlangt werden kann und ob die Stadt spezifische Voraussetzungen nennen kann, die eine Befreiung von der Impfpflicht ermöglichen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege gilt ab dem 16. März bundesweit eine Pflicht zur Impfung gegen Covid-19, obwohl führende Politiker stets das Gegenteil beteuert hatten. Dazu müssen Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März entweder einen Genesenennachweis, einen Impfnachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie aus medizinischen Gründen von der Impfpflicht befreit, vorlegen. Zusätzlich liegt im Bundestag ein Gesetzesentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vor. Er wird von Abgeordneten der CDU, der SPD, den Grünen und der FDP unterstützt.
In Hamm demonstrieren jede Woche etwa 300 Menschen gegen die Coronamaßnahmen, auch Stadträte der AfD nahmen wiederholt teil. Die Fraktion der Partei im Stadtrat hatte unter anderem bereits ein sofortiges Ende der Maßnahmen gefordert.
Pierre Jung führt aus: „Das Menschen wegen ihrer Parteizugehörigkeit aus dem Beruf gedrängt werden, ist in Deutschland trauriger Alltag. Dass jetzt aber auch eine Impfpflicht im Gesundheitswesen und in der Pflege dazu führt, dass Menschen nicht mehr arbeiten dürfen, ist eine neue Qualität. Unsere Aufgabe als AfD ist es, die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten oder aus medizinischen Gründen nicht sollten, über ihre Möglichkeiten zu informieren. Das wollen wir mit dieser Anfrage erreichen.“